Struktur und Anforderungen der schriftlichen AWP- und BP-Prüfungen

In den Verordnungen für die Prüfungen der Aus- und Weiterbildungspädagogen sowie Berufspädagogen sind Struktur und Anforderungen an die schriftlich abzulegenden Prüfungen festgelegt.

Grundsätzliche Informationen

In den schriftlichen AWP- und BP-Prüfungen werden ausschließlich ungebundene Aufgaben gestellt, für die Sie eine dem Umfang der Aufgabe entsprechende Lösung als Fließtext formulieren. Der geforderte Umfang ergibt sich aus den maximal möglichen Punkten je Aufgabe, auf Basis derer Sie die anteilige Prüfungszeit für die Aufgabe berechnen können. So ergibt sich z. B. für eine Aufgabe von 25 Punkten bei 150 Minuten Prüfungszeit eine anteilige Bearbeitungszeit von 37,5 Minuten. Die maximal erreichbare Punktzahl je schriftlicher Prüfung beträgt 100 Punkte.

Zu jedem Aufgabensatz gehört eine Ausgangssituation. In dieser stehen z. B. Informationen zum Unternehmen und zur Rolle des Aus- und Weiterbildungspädagogen bzw. Berufspädagogen. Dadurch werden alle Aufgaben in einen unternehmerischen Kontext gestellt, der für die Erarbeitung der Lösungen zu den Aufgaben quasi das “Setting” darstellt. Dieser Rahmen ist bei Ihren Lösungen zu beachten, denn die Prüfungen sind keine Wissensabfragen. Wenn Sie für Ihre Lösungen diesen Kontext nicht berücksichtigen, müssen Sie mit Punktabzügen rechnen.

Weitere Hinweise dazu finden Sie u. a. in meinem Blogbeitrag “6 Tipps für Ihre schriftliche IHK-Prüfung”.

Struktur der schriftlichen AWP-/BP-Prüfungen

Wie auf der Übersichtsseite bereits schematisch dargestellt, werden diese in 3 Abschnitten durchgeführt. Die Informationen zur Projektarbeit sind nicht Bestandteil dieser Ausführungen, Sie finden Sie auf einer separaten Seite, ebenso wie die Ausführungen zu den mündlichen Prüfungen (situationsbezogenes Fachgespräch, Präsentation und Fachgespräch zur Projektarbeit).

Aus den Verordnungen ergibt sich folgende, vergleichende Übersicht zum schriftlichen Teil beider Prüfungen:

Diese Übersicht zeigt einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Prüfungen: In den schriftlichen AWP-Prüfungen sind jeweils 2 Aufgabenstellungen pro Abschnitt zu bearbeiten, die sich auf Inhalte von mehreren Handlungsfeldern beziehen. In den schriftlichen BP-Prüfungen wird jedes Handlungsfeld einzeln geprüft.

Auch hinsichtlich der Prüfungszeiten sowie der Prüfungstage bestehen Unterschiede:

  • AWP: Die schriftliche Prüfung erstreckt sich über 2 aufeinanderfolgende Tage, an denen jeweils die beiden Aufgabenstellungen eines Abschnittes zu schreiben sind. Je Aufgabenstellung stehen 140 Minuten zur Verfügung.
  • BP: Die schriftliche Prüfung erstreckt sich über insgesamt 3 Tage, die jeweils durch einen “Ruhetag” unterbrochen sind (z. B. Montag, Mittwoch und Freitag). Pro Tag sind die Aufgaben zu zwei Handlungsfeldern zu lösen. Je Handlungsfeld stehen 150 Minuten zur Verfügung.

Zwischen den schriftlichen Aufgaben wird an jedem Prüfungstag eine Pause von 30 Minuten gewährt.

Inhaltliche Anforderungen

Die Inhalte zu den jeweiligen schriftlichen Prüfungen ergeben sich aus den Verordnungen:

Diese Inhalte sind in den Rahmenplänen zu den beiden Prüfungen auf weitere Detailinhalte heruntergebrochen worden. Diese Rahmenpläne stehen auf der Seite des DIHK Verlages zum Kauf zur Verfügung: AWP | BP.

Die DIHK-Rahmenpläne haben die Aufgabe, die Vorgaben der Verordnung spezifisch inhaltlich auszufüllen. Sie bilden somit die Grundlage für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen und unterstützen die Erstellung der Prüfungsaufgaben. Daher sollten Sie sich im Rahmen Ihrer Prüfungsvorbereitung nicht nur mit der Verordnung, sondern unbedingt auch mit dem Rahmenplan Ihrer Prüfung auseinandersetzen.

Vergessen Sie jedoch nicht, sich ebenfalls mit den allgemeinen Anforderungen aus den Verordnungen auseinanderzusetzen. In jedem Absatz der o. a. Paragraphen der Verordnungen finden Sie einen kurzen Text, welche Fähigkeiten in den Prüfungen nachgewiesen werden sollen. Diese Texte sowie die Anforderungen von DQR6 (für AWP) und DQR7 (für BP) legen den Rahmen fest, in den die Prüfer Ihre Leistung einordnen.

Inhaltliche Strukturierung

Darüber hinaus finden Sie auf den Informationsseiten der DIHK-Bildungs-GmbH zu den Prüfungen die sogenannten “Strukturierungen”. Sie dienen als zusätzliche Information über die Verteilung der Inhalte auf zu erreichenden, maximal 100 Punkte je schriftlicher Prüfung.

Für die AWP-Prüfung gibt es seit 2023 keine Unterteilung bzw. Gewichtung der Punkte nach Themenbereichen mehr. Die einzelnen Aufgaben der Aufgabenstellungen 1 und 2 können sich demnach immer auf alle dazugehörenden Handlungsfelder des jeweiligen Prüfungsabschnittes beziehen – oder auch nur auf eines.

Bis zur Frühjahresprüfung 2025 gab es für die BP-Prüfung noch eine 50:50-Unterteilung in den Gewichtungen je Handlungsfeld. D. h., es waren jeweils bestimmte Unterthemen in Gruppen zusammengefasst, zu denen Aufgaben von je max. 50 Punkten gestellt wurden. Das ist ab der Herbstprüfung 2025 anders: Wie bei der AWP-Prüfung ist die Unterteilung weggefallen. D. h., es wird jetzt voraussichtlich auch in der BP-Prüfung Aufgaben geben, die mehrere Unterthemen eines Handlungsfeldes thematisieren können – oder vielleicht nur Aufgaben zu einem einzigen Unterthema.

Umfang der einzelnen Aufgaben

Hinsichtlich des Umfangs der einzelnen Prüfungsaufgaben gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen den beiden Prüfungen.

Wenn Sie sich die Aufgaben seit 2022 ansehen, so werden Sie bei den AWP-Prüfungen feststellen, dass überwiegend jeweils nur 2 Aufgaben gestellt werden (mit Ausnahme der Prüfung Frühjahr 2024). Die Punkteverteilung beträgt in der Regel 50:50 bzw. 60:40 Punkte. D. h., es werden von Ihnen sehr umfangreiche Lösungen mit hoher Detailtiefe erwartet.

Tabellarische Übersicht der Anzahl der Aufgaben je AWP-Prüfung und Punkte je Aufgabe von 2022-2024

In der BP-Prüfung zeigt sich ein anderes Bild: Die Auswertung seit 2022 ergibt, dass – beginnend in 2023 – statt 5 überwiegend nur noch 4 Aufgaben je Handlungsfeld gestellt werden. Die Punkte je Aufgabe variieren zwischen 15 und 30 Punkten, mit einem klaren Mittelwert von 25 Punkten (und einem Ausreißer von 10 Punkten). D. h., die erwartete Detailtiefe Ihrer Lösung wird vom jeweiligen Umfang der Aufgaben abhängig sein, der sich aus der zugewiesenen Punktanzahl ergibt.

Tabellarische Übersicht der Anzahl der Aufgaben je BP-Prüfung und Punkte je Aufgabe von 2022-2024

Die Aufgaben für beide Prüfungen werden zentral von der DIHK-Bildungs-GmbH erstellt und stehen mehrere Monate nach den jeweiligen Prüfungsterminen inkl. Lösungshinweisen auf deren Website zum Kauf zur Verfügung: AWP | BP. Nutzen Sie diese alten Prüfungsaufgaben, um sich mit dem Aufbau und typischen Formulierungen vertraut zu machen.

Hilfsmittel

In der schriftlichen Prüfung können Sie Hilfsmittel nutzen. Die erlaubten Hilfsmitteln werden von der DIHK-Bildungs-GmbH auf ihren Webseiten mit den Prüfungsinformationen zur Verfügung gestellt: AWP | BP.

Zu den Hilfsmitteln gehört für beide Prüfung eine Sammlung von Arbeitsgesetzen. Stellen Sie sicher, dass Sie jeweils über eine aktuelle Sammlung verfügen, die dem Stand entspricht, der für Ihre Prüfung relevant ist:

  • Frühjahresprüfung: jeweils der Rechtsstand vom 31. Dezember des Vorjahres
  • Herbstprüfung: jeweils der Rechtsstand vom 1. Januar des laufenden Jahres

Verwenden Sie ältere Sammlungen, dann orientieren Sie sich für Ihre Lösungen ggf. an rechtlichen Regelungen, die nicht mehr gültig sind.

Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlung den Anforderungen entspricht. In der DIHK-Hilfsmittelliste finden Sie diesen Hinweis: “Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig.” Einige Kammern haben zu diesem Thema inzwischen ausführliche Hinweise veröffentlicht, z. B. die IHK Berlin. Fragen Sie ggf. bei Ihrer Kammer nach.

Bestehensregeln

Die schriftlichen Prüfungen sind bestanden, wenn Sie für jede Aufgabenstellung (AWP) bzw. jedes Handlungsfeld (BP) eine Bewertung von mindestens 50 Punkten erreicht haben.

In der AWP-Prüfung gibt es keine Möglichkeit, für schriftliche Leistungen, die mit weniger als 50 Punkten bewertet wurden, durch eine mündliche Ergänzungsprüfung nachzuweisen, dass Sie die geforderte Leistung erbringen können. Nicht bestandene, schriftliche Prüfungen müssen Sie also im nächsten Prüfungstermin wiederholen. Maximal 2 Wiederholungen sind möglich.

In der BP-Prüfung besteht die Möglichkeit, je Prüfungsabschnitt maximal eine nicht bestandene schriftliche Leistung von mindestens 30 Punkten durch eine mündliche Ergänzungsprüfung zu bestehen (siehe § 4 Abs. 2 und § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Prüfung der Berufspädagogen). Erreichen Sie die Bestehensgrenze nicht, so müssen Sie die nicht bestandene, schriftliche Prüfung im nächsten Prüfungstermin wiederholen. Auch hier sind maximal 2 Wiederholungen möglich.

Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen

Zur Unterstützung und Vertiefung Ihrer Vorbereitung auf die schriftlichen AWP- und BP-Prüfungen biete ich Ihnen folgende Leistungen an:

Weitere Details finden Sie auf den verlinkten Seiten.

Auf Taskcards finden Sie eine ausführliche Zusammenstellung zu Inhalten beider Prüfungen mit Tipps und Hinweisen, wie z. B. Konzepte und andere Ausführungen bzw. Vorgehensweisen strukturiert werden können. Nutzen Sie diese Hinweise zur Vorbereitung auf Ihre schriftliche Prüfung.

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