Projektarbeiten in der Prüfung der Aus- und Weiterbildungspädagogen sowie Berufspädagogen

Die Verordnungen zu den AWP- und BP-Prüfungen fordern jeweils im dritten Prüfungsteil die Erstellung einer Projektarbeit. In beiden Fällen muss es sich um eine “komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld” handeln, die auf einem konkreten Geschäftsfall basiert.

D. h., die Prüfungsordnungen erwarten keine theoretischen Abhandlungen bzw. klassischen wissenschaftlichen Arbeiten, wie sie an Universitäten oder Fachhochschulen abzuliefern sind. Sie stellen in Ihrer Projektarbeit einen Geschäftsfall dar, d. h. eine praktische Aufgabe aus Ihrem beruflichen Umfeld.

Diese PDF-Datei stellt die Passagen aus den Verordnungen für Aus- und Weiterbildungspädagogen und Berufspädagogen einander gegenüber, die für die Projektarbeit relevant sind. So können Sie direkt vergleichen, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen.

Eine Auseinandersetzung mit den Details der Anforderungen finden Sie auf der Seite zur Themenfindung.

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Die prüfenden Kammern erwarten von Ihnen meist zwischen 25 und 30 Textseiten zzgl. Anhang. Mit der Bestätigung Ihres Themas erhalten Sie von Ihrer Kammer Hinweise zur Durchführung bzw. Erstellung des Textes der Projektarbeit.

Bitte beachten Sie die Hinweise Ihrer prüfenden Kammer, denn sie enthalten wichtige Informationen für die formale und inhaltliche Gestaltung Ihres Textes. Ein sehr ausführliches Beispiel finden Sie bei der IHK Potsdam, die für ihren Leitfaden zur Projektarbeit die darin angegebenen, formalen Regeln verwendet hat.

Wenn Sie vor der Abgabe Ihrer Projektarbeit sicherstellen wollen, dass Ihr Text verständlich aufgebaut und gut lesbar ist, dann können Sie ein Lektorat oder Korrektorat beauftragen.