Es gibt für beide Prüfungen sowohl allgemeine als auch spezifische Anforderungen an bzw. Bewertungskriterien für die von Ihnen zu nachzuweisenden Prüfungsleistungen. Letztere beziehen sich immer auf die einzelnen Prüfungsinstrumente und die darin gestellten Aufgaben.

Allgemeine Anforderungen
Anforderungen nach DQR
Die übergreifenden allgemeinen Anforderungen bzw. Qualifikationsstandards und daraus resultierenden Bewertungskriterien ergeben sich aus der Einordnung der beiden Prüfungen innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR): Die Prüfung zum Aus- und Weiterbildungspädagogen (AWP) ist auf Niveau 6 (DQR6) eingeordnet, die des Berufspädagogen (BP) auf Niveau 7 (DQR7).
Hier ist der Vergleich der beiden DQR-Niveaus:
Diese Anforderungen stellen den Qualifikationsrahmen dar, an dem sich sämtliche Anforderungen der Verordnungen und der Prüfungsaufgaben orientieren.
Anforderungen aus den Verordnungen
In den Verordnungen sind die prüfungsbezogenen, allgemeinen Anforderungen festgelegt, aus denen sich Bewertungskriterien ergeben. Teilweise werden diese direkt in den Verordnungstexten genannt.
- Verordnung der Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen (AWP): https://www.gesetze-im-internet.de/awp_dfortbv/BJNR293400009.html
- Verordnung der Geprüften Berufspädagogen (BP) : https://www.gesetze-im-internet.de/bp_dfortbv/BJNR292700009.html
Beispiel aus der Verordnung der AWP:
§ 8 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“
(1) Im Handlungsbereich „Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe Maßnahmen der Berufsausbildung sowie betriebliche Weiterbildung zu planen, zu entwickeln, zu organisieren und dabei die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, didaktischen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abzuwägen und zu berücksichtigen.
Beispiel aus der Verordnung der BP:
§ 7 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
(1) Im Handlungsbereich „Lernprozesse und Lernbegleitung“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Prozesse individuellen und gemeinschaftlichen Lernens methodisch und didaktisch zu gestalten. Im Besonderen soll nachgewiesen werden, dass die individuellen Begabungen und Fähigkeiten Lernender erkannt, unterstützt und weiter entwickelt werden können. Dabei sollen kritisches Urteilsvermögen und innovative Denkansätze sichtbar werden.
Durch die in diesen Texten verwendeten Verben wird der Anspruch an die zu erbringende Leistung klar definiert, die Ausgangsbasis für die Bewertung der abgelieferten Prüfungsleistung sind.
Diese Verben sind Anwendungstaxonomien zugeordnet (siehe Rahmenpläne für beide Prüfungen), die die handlungsorientierten Formulierungen der Verordnungen einer vorgegebenen Taxonomiestufen zuweisen. In den o. a. Beispiel sind z. B. die Verben gestalten, berücksichtigen, unterstützen, (weiter)entwickeln der Taxonomiestufe „Anwenden“ zuzuordnen. Dies ist die höchste Taxonomiestufe, die ausgewiesen ist.
In dem BP-Text wird diese Einstufung „im Besonderen“ durch die darauffolgenden Formulierungen nochmals verstärkt, die als allgemeine Kriterien für die zu erbringende Prüfungsleistung festlegen, dass in den Lösungen “kritisches Urteilsvermögen” und “innovative Denkansätze” sichtbar werden sollen.
So fordert kritisches Urteilsvermögen von Ihnen, die Aufgabe nicht nur oberflächlich abzuarbeiten, sondern die zugrunde liegenden Annahmen, die gegebenen Informationen und die potenziellen Risiken zu hinterfragen. Es geht also darum, verschiedene Lösungsansätze abzuwägen, deren Vor- und Nachteile zu benennen und eine fundierte Entscheidung zu begründen.
Bei den innovativen Denkansätzen geht es um die Fähigkeit, über den Standard hinaus zu denken und kreative, neue oder ungewöhnliche Lösungen zu entwickeln. Zu bewerten ist also z. B. Ihre Begründung für die Neuartigkeit des Ansatzes und wie praktikabel die vorgeschlagene Lösung für das in der Prüfung gestellte Problem ist.
Die vorgenannten Zitate aus den Verordnungen beziehen sich auf Ihre in den schriftlichen Prüfungen zu erbringenden Leistungen. Entsprechende Vorgaben finden sich in den Verordnungen ebenso für das situationsbezogene Fachgespräch, die Projektarbeit sowie Präsentation und Fachgespräch zur Projektarbeit.
Spezifische Anforderungen
Die spezifischen Anforderungen und somit auch die Bewertungskriterien ergeben sich in der jeweiligen Prüfung aus den darin gestellten Aufgaben. Diese berücksichtigen zum einen die o. a. allgemeinen Anforderungen und brechen diese im Rahmen des jeweiligen Themenbereiches sowie der dazu gestellten Aufgaben auf spezifische herunter.
Um festzustellen, wo in den Aufgaben diese Anforderungen stehen, folgen Sie am besten dieser Grafik für schriftliche Prüfungen:

Üblicherweise geschieht die Kommunikation von Anforderungen und Bewertungsmaßstäben zu einer Aufgabe durch Verwendung von Signalwörtern. Dazu gehören insbesondere die in der Handlungsaufforderung der Aufgabe stehenden Verben. In beiden Prüfungen finden sich typischerweise zwei Verben, eines davon ist überwiegend “begründen”.
Im Aufgabentext oberhalb der Handlungsaufforderung finden sich weitere Informationen, die in den meisten Fällen Vorgaben oder Konkretisierungen zur Aufgabenstellung darstellen. Es kann aber auch eine Rahmenhandlung sein, von der die Handlungsaufforderung abgeleitet wird. Weiter Rahmenbedingungen finden sich in der sogenannten “Ausgangssituation” oder betrieblichen Situationsbeschreibung. Diese bildet das “Setting” für die gesamten Aufgaben der vorliegenden Prüfung.
Prüfen Sie alle drei Bestandteile auf die Signalwörter, die – neben den Verben in der Handlungsaufforderung – für die Lösung des gestellten Problems wichtig sind. Sie stellen zum einen die konkreten Anforderungen dar und sind zum anderen Grundlage der Bewertungkriterien für diese Aufgabe.
Die speziellen Anforderungen und daraus abzuleitenden Bewertungskriterien ändern sich von Aufgabe zu Aufgabe, während die allgemeinen für die gesamte schriftliche Prüfung in einem Handlungsfeld (BP) bzw. einem Prüfungsabschnitt (AWP) gelten.
Das gilt auch für die anderen Prüfungsbestandteile bzw. Prüfungsinstrumente:
- Situationsbezogenes Fachgespräch: Die speziellen Anforderungen und Bewertungskriterien ergeben sich aus der Aufgabe, deren Lösung Sie zu Beginn des Fachgespräches darstellen.
- Projektarbeit sowie Präsentation und Fachgespräch zur Projektarbeit: Die speziellen Anforderungen und Bewertungskriterien ergeben sich aus dem konkreten Projekt, für das Sie eine Lösung in Ihrer Projektarbeit darstellen. Grundlage Ihrer Themenwahl sind die allgemeinen Anforderungen, die sich aus den Verordnungen zu beiden Prüfungen ergeben.
Prüfungsvorbereitung
Arbeit mit veröffentlichten Prüfungsaufgaben
Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen lohnt es sich, mit den veröffenlichten, alten Aufgaben aus vorangegangenen Prüfungen zu üben (AWP | BP). Analysieren Sie erst die konkreten Aufgabenstellungen inkl. Ausgangssituation und erstellen Sie unter Beachtung der o. a. allgemeinen Anforderungen eine erste Lösungsskizze, bevor Sie sich z. B. in Ihrer Lerngruppe dazu austauschen oder die offiziellen Lösungshinweise ansehen.
Angebote zur Vorbereitung auf einzelne Prüfungsabschnitte
Zu den einzelnen Prüfungsinstrumenten der AWP- und BP-Prüfungen finden Sie auf dieser Website unterschiedliche Angebote. Suchen Sie sich gezielt die Unterstützung aus, die Sie benötigen. Die Termine werden halbjährlich, d. h. im Rhythmus der Prüfungstermine, wiederholt.