Mündliche Ergänzungsprüfung

Mündliche Ergänzungsprüfungen bieten die Möglichkeit, eine mangelhafte, schriftliche Prüfungsleistung (30-49 Punkte) durch eine entsprechende mündliche Leistung zu verbessern und zu bestehen. Die ist nur in der Prüfung der Berufspädagogen möglich, die Verordnung der Aus- und Weiterbildungspädagogen enthält seit der Aktualisierung von 2019 keine Regelung zu mündlichen Ergänzungsprüfungen mehr.

Grundsätzliche Informationen

Die mündliche Ergänzungsprüfung ist das einzige mündliche Prüfungsinstrument, das als reine Wissensabfrage durchgeführt wird. Sie dient nicht der Korrektur oder nachträglichen Verbesserung schriftlicher Lösungen, sondern der eigenständigen Feststellung der Fach- und Handlungskompetenz im betreffenden Prüfungsbereich.

Hierzu verwenden die Prüfer neue, inhaltlich verwandte Fragestellungen, die den gleichen Kompetenzbereich abprüfen, jedoch einen eigenständigen Lösungsansatz erfordern. D. h., die Fragen müssen inhaltlich zu dem Prüfungsbereich passen, in dem Prüfungsteilnehmende geprüft wird, und sie sollen möglichst präzise formuliert werden.

Folgende Varianten bzw. Ausprägungen einer mündlichen Ergänzungsprüfung entsprechen daher nicht dem o. a. Anspruch:

  • Die Ergänzungsprüfung wird als situatives bzw. situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. (Hinweis: Es ist realistisch kaum möglich, dieses auf den einzelnen, zu prüfenden Handlungsbereich einzugrenzen.)
  • Prüfungsteilnehmende werden zu den Aufgaben der schriftlichen Prüfung befragt, zu denen sie unzureichende Lösungen formuliert haben (auch „Nachprüfung der schriftlichen Arbeit“ genannt).
  • Prüfungsteilnehmende werden aufgefordert, auf einem Flipchart oder Whiteboard im Prüfungsraum eine Lösung zu skizzieren. In diesem Moment ist es keine rein mündliche Prüfung mehr.

Sie wundern sich, warum ich die Punkte aufführe? Das hat seinen Grund: Diese Vorgehensweisen werden mir oft von Teilnehmenden an anderen Kammern mitgeteilt. D. h. auch, dass Sie als Prüfungsteilnehmer in einem solchen Fall auf die Art der Durchführung Ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung achten sollten. Fragen Sie ggf. bei den Prüfern nach, warum sie anders vorgehen, als es für dieses Prüfungsinstrument üblich ist.

Regelungen für die BP-Prüfung

Sollten Sie in einem oder in beiden Prüfungsabschnitten der schriftlichen Prüfung in max. einem Handlungsfeld eine mangelhaft bewertete Prüfungsleistung aufweisen, so ist Ihnen in diesem bzw. diesen Handlungsfeld(ern) eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Beispielhafte Übersicht der Ergebnisse von Prüfungsleistungen in der Prüfung der Berufspädagogen

Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern.

Zur Ermittlung des Ergebnisses werden die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Beispiel zur Ermittlung der Gesamtbewertung einer schriftlichen Prüfungsleistung unter Einbezug einer mündlichen Ergänzungsprüfung

D. h., zum Erreichen der Bestehensgrenze muss die Summe der doppelten Punktzahl der schriftlichen Leistung sowie die der mündlichen Ergänzungsprüfung mindestens 150 Punkte betragen. So können Sie sich darauf vorbereiten, welche Leistung von Ihnen in der mündlichen Ergänzungsprüfung mindestens erwartet wird.

Vorbereitung auf die mündliche Ergänzungsprüfung

Sollten Sie beim Ablegen der Prüfung der Berufspädagogen in die Lage kommen, eine mündliche Ergänzungsprüfung abzulegen, dann können Sie vorab mit mir dazu eine Simulation durchführen.

Kontaktieren Sie mich über meine Seite zu den mündlichen Prüfungen, und wir finden einen Termin. Die Simulation kann problemlos online durchgeführt werden.

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