Sowohl in der Prüfung der Aus- und Weiterbildungspädagogen als auch der Berufspädagogen ist je ein situationsbezogenes Fachgespräch durchzuführen.
Grundsätzliche Informationen
In einem Fachgespräch wird grundsätzlich über fachliche Fragen, Arbeitsaufgaben, betriebliche Prozesse, Arbeitsplanungen etc. gesprochen. Im Fall des situationsbezogenen Fachgesprächs baut dieses auf einer praxisbezogenen Aufgabe auf. Sie versetzt Sie in die Rolle der entsprechenden Fachkraft und stellt einen konkreten Sachverhalt dar, den Sie analysieren und lösen sollen.
Diese Aufgabe wählen Sie aus zwei Ihnen vorgelegten Aufgaben aus. Danach stehen Ihnen sowohl bei der AWP- als auch der BP-Prüfung in einem separaten Raum 30 Minuten Vorbereitungszeit zur Verfügung, in denen Sie eine Lösung erstellen (inkl. Medien) erstellen. Diese Lösung präsentieren Sie dem Prüfungsausschuss, der darauf aufbauend mit Ihnen im Anschluss das situationsbezogene Fachgespräch führt.
Für beide Prüfungen ist in den Verordnungen festgelegt, dass das situationsbezogene Fachgespräch “mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten” dauert. Der zeitliche Gesamtrahmen ist also eindeutig durch eine Unter- und eine Obergrenze bestimmt.
Die Verordnung macht jedoch keine Vorgabe, innerhalb welcher Zeit Sie zu Beginn dieser Gesamtprüfungszeit Ihre Lösung darstellen sollen. In den meisten Kammern, die die beiden Prüfungen abnehmen, werden Ihnen von den Prüfungsausschüssen 10 Minuten genannt. Es gibt aber auch IHKs, in denen von Ihnen eine Kurzpräsentation von bis zu 15 Minuten erwartet wird. Achten Sie daher genau auf die Erläuterungen zum Prüfungsablauf und fragen Sie ggf. nach.
Inhaltliche Anforderungen
Die Verordnungen legen folgende Inhalte für Ihr situationsbezogenes Fachgespräch fest:
- Aus- und Weiterbildungspädagoge
- HF1 – Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung
- HF2 – Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung
- HF3 – Medienauswahl und -einsatz
- HF4 – Lern- und Entwicklungsberatung
- Berufspädagoge
- HF4 – Berufsausbildung
- HF5 – Weiterbildung
- HF6 – Personalentwicklung und -beratung
Gemäß Verordnung wählt der Prüfungsausschuss zwei Aufgaben aus einem dieser Handlungsfelder aus. Sie müssen sich dann für eine dieser Aufgaben entscheiden.
Achten Sie daher darauf, dass die Ihnen vorgelegten Aufgaben tatsächlich aus demselben Handlungsfeld stammen und nicht aus zwei verschiedenen Handlungsfeldern. Auch sollten Ihnen nicht mehr als zwei Alternativen zur Wahl vorgelegt werden. Mir wurde schon mehrfach berichtet, dass Prüfungsteilnehmende aus einer Reihe mehrerer, umgedreht liegender Aufgabenblätter eines “blind” ziehen mussten. Das entspricht nicht dem konkreten Text der Verordnung.
In der Verordnung ist nicht festgelegt, wie die Auswahl zu erfolgen hat. D. h., auch ein “blindes” Ziehen aus zwei Aufgaben ist zulässig. Die meisten Prüfungsausschüsse werden Sie beide Aufgaben lesen lassen, sodass Sie selbst eine bewusste Entscheidung zwischen den beiden geschilderten Sachverhalten treffen können.
Umfang der Aufgabe
Die Aufgaben für das situationsbezogene Fachgespräch werden von den Prüfungsausschüssen erstellt. Es stehen daher keine “Altprüfungen” zur Üben zur Verfügung, wie das bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben der Fall ist.
Damit Sie sich innerhalb weniger Minuten für eine Aufgabe entscheiden können, sollten diese Aufgaben nicht 1:1 aus schriftlichen Prüfungen übernommen, sondern gezielt für das situationsbezogene Fachgespräch entwickelt worden sein. Denn dies ist eine mündliche, keine schriftliche Prüfung!
Typischerweise weisen solche Aufgaben eine Struktur und einen Umfang auf, die durch folgende Punkte gekennzeichnet sind:
- Prägnante Ausgangssituation: Ein bis zwei Sätze, die die unternehmerische Situation und Ihre Rolle beschreiben (z. B. “Sie sind als Berufspädagoge in einem Handelsunternehmen mit 10 Filialen und insgesamt 180 Mitarbeitern tätig.”).
- Problemstellung: Ein bis zwei Sätze, das das pädagogische Problem bzw. die pädagogische Situation darstellen.
- Übersichtlich formulierter Handlungsauftrag: Ein Satz, in dem der konkrete Arbeitsauftrag formuliert ist (z. B. “Analysieren Sie…”, “Entwickeln Sie…”, “Erstellen Sie…”).
Solch eine Struktur ermöglicht es Ihnen, in weniger als 60 Sekunden bei jeder Aufgabe zu verstehen, worum es geht, und in den verbleibenden 1-2 Minuten für die Auswahl einer der Aufgaben die Vor- und Nachteile der Themenbearbeitung abzuwägen.
Es ist bei den Aufgaben zum situationsbezogenen Fachgespräch normalerweise nicht üblich, dass der Handlungsauftrag in mehrere Unteraufträge aufgeteilt wird (z. B. a-c) oder umfangreiche Zusatzinformationen (z. B. eine Ausbildungsverordnung) für die Erarbeitung der Lösung herangezogen werden müssen.
Denn die Bearbeitungszeit ist mit 30 Minuten für Verstehen der Aufgabe, Skizzieren einer Lösung und Erstellen von Medien für die Präsentation sehr kurz. Das Ziel der Prüfung ist es, die Handlungs- und Problemlösungskompetenz zu testen, nicht die Lesegeschwindigkeit.
Medieneinsatz
Zur Präsentation Ihrer in der Vorbereitungszeit erarbeiteten Lösung stehen Ihnen im Vorbereitungsraum typische analoge Medien zur Verfügung:
- Flipchart
- Metaplan-Karten
- Whiteboard und/oder Pinnwand (sofern auf Rollen, d. h. in den Prüfungsraum transportierbar)
- Moderationsstifte
Sollten Sie in der Einladung zum situationsbezogenen Fachgespräch keine entsprechende Information vorfinden, dann fragen Sie bitte bei Ihrer prüfenden IHK nach.
Nutzen Sie die Medien, die Sie für die Kurzdarstellung Ihrer Lösung für sinnvoll erachten. Denken Sie daran, dass in den meisten Fällen für den Präsentationsteil auch Präsentationstechnik und Medieneinsatz bewertet werden. Achten Sie daher darauf, leserlich zu schreiben und (gerade beim Einsatz von Metaplankarten) problematische Kontraste zu vermeiden (z. B. rote Schrift auf grünen Karten).
Ein Hinweis aus Erfahrung: Bringen Sie eigene, gut schreibende Moderationsstifte mit. So geraten Sie nicht in die Problematik, dass z. B. eine von Ihnen benötigte Farbe oder Stiftform nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Mehr Hinweise finden Sie z. B. in meinem Blogbeitrag zu diesem Thema.
Hilfsmittel
Während der Vorbereitungszeit und dem Erstellen der Lösung der gewählten Aufgabe sind keine Hilfsmittel zugelassen, auch keine Sammlung Arbeitsgesetze.
Bestehensregeln
Das situationsbezogene Fachgespräch ist bestanden, wenn Sie eine Bewertung von insgesamt mindestens 50 Punkten erreicht haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so haben Sie 2 Wiederholungsversuche.
Vorbereitung auf das situationsbezogene Fachgespräch
Zur Unterstützung und Vertiefung Ihrer Vorbereitung auf das situationsbezogene Fachgespräch der AWP- und BP-Prüfungen biete ich Ihnen folgende Leistungen an:
Weitere Details finden Sie auf den verlinkten Seiten.